1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle rechtlichen Beziehungen von Digilions FZ LLC, Nad Al Sheba 1 – Dubai – VAE, Dubai, United Arab Emirates (nachstehend: „Anbieter“ genannt), gegenüber den Nutzern der als Software-as-a-Service (SaaS) angebotene Webseiten-Software unter prioleads.com (nachfolgend als „Vertragssoftware“ bezeichnet). Als Nutzer gilt jeder, der mit dem Anbieter einen Vertrag zur Nutzung der Vertragssoftware abschließt.
1.2
Der Anbieter richtet sich mit seinem Angebot ausschließlich an Unternehmen und nicht an Verbraucher.
1.3
Abweichende Vorschriften der Nutzer gelten nicht, außer der Anbieter hat dies ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Individualvereinbarungen haben stets Vorrang.
1.4
Die Vertragssprache ist Deutsch. Der maßgebliche Text ist derjenige, der in der deutschen Sprache abgefasst ist.
1.5
Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und den Nutzern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
1.6
Gerichtsstand ist Dubai, United Arab Emirates, soweit der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, den Nutzer an dessen Sitz zu verklagen.
1.7
Der Anbieter behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Nutzern per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Nutzer der Geltung der neuen Bedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Der Anbieter wird die Nutzer in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Frist gesondert hinweisen.
2. Leistungen des Anbieters
2.1
Der Anbieter stellt die vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere den Zugang zur Vertragssoftware „Prioleads.com“ , vom Anbieter herausgegebener Lizenz zur Verfügung.
2.2
Der Leistungsumfang, die Beschaffenheit, der Verwendungszweck und die Einsatzbedingungen der vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, ergänzend aus der Bedienungsanleitung der Software.
2.3
Darüberhinausgehende Leistungen, etwa die Entwicklung kundenindividueller Lösungen oder erforderliche Anpassungen bedürfen eines gesonderten Vertrages.
3. Nutzungsumfang der Vertragssoftware
3.1
Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nur durch den Kunden und nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken verwendet werden. Der Kunde darf während der Laufzeit des Vertrages auf die vertragsgegenständlichen Leistungen mittels Telekommunikation (über das Internet) zugreifen und mittels eines Browsers oder einer anderen geeigneten Anwendung (z.B. „App“) die mit der Software verbundenen Funktionalitäten vertragsgemäß nutzen. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere an der Software oder den ggf. bereitgestellten Infrastrukturleistungen im jeweiligen Rechenzentrum erhält der Kunde nicht. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
3.2
Der Kunde darf die Software insbesondere nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen oder sie Dritten zugänglich machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen.
3.3
Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen (Lizenzsystem). Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden.
3.4
Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs durch einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Name und Anschrift des Nutzers mitzuteilen.
3.5
Der Anbieter kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und / oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann der Anbieter den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren. Der Anbieter hat dem Kunden vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Den Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann der Anbieter nur für eine angemessene Frist, maximal 3 Monate, aufrechterhalten.
3.6
Der Anspruch des Anbieters auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.
3.7
Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.
4. Preise
4.1
Die Preise der jeweiligen Service-Pakete sind der Webseite zu entnehmen bzw. werden mit dem Nutzer individuell vereinbart. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
4.2
Die Zahlungsabwicklung für die Nutzung der Vertragssoftware erfolgt über den Dienstleister Paddle. Auch die Rechnung wird über den Zahlungsanbieter gestellt. Die genaue Abwicklung der Zahlung ist in den AGB von Paddle geregelt. Diese sind auf https://www.paddle.com/legal/checkout-buyer-terms abzurufen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen des Anbieters berechnet.
5. Dauer des Nutzungsvertrags und Vertragsbeendigung
5.1
Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt ab dem im Vertrag bezeichneten Datum (Bestelldatum) zunächst für die Dauer der im Vertrag vereinbarten Laufzeit. Während dieser Mindestlaufzeit ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung beidseitig ausgeschlossen.
5.2
Die Software und Lizenz kann auf zwei Wegen erworben werden:
Monatliche Vertragsbindung
Die monatlichen Pakete der Vertragssoftware können jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit (monatlich) schriftlich gekündigt werden. Kommt der Kunde mit Zahlungen bei der monatlichen Vertragsbindung in Verzug, so endet der Vertrag mit dem Zahlungsausfall und die Lizenz wird gesperrt.
Jährliche Vertragsbindung
Die jährlichen Pakete können mit einer Frist von 30 Tagen zum Vertragsende gekündigt werden, frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ablauf des jeweiligen Verlängerungszeitraums ordentlich gekündigt wurde. Kommt der Kunde mit Zahlungen bei der jährlichen Vertragsbindung in Verzug, so sind diese vollstreckbar.
5.3
Das Recht jedes Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Anbieter kann das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, wenn der Nutzer sich mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei monatlichen Vergütungen in Verzug befindet.
5.4
Jede Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform an connect@prioleads.com.
5.5
Der Kunde wird rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages seine Datenbestände eigenverantwortlich sichern (etwa durch Download). Eine Zugriffsmöglichkeit des Kunden auf diese Datenbestände wird nach Beendigung des Vertrages aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr gegeben sein.
6. Pflichten des Nutzers; Kostenlose Testphase, Haftungsfreistellung
6.1
Der Nutzer erhält mit Abschluss des Nutzungsvertrages das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Nutzungsvertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung von Prioleads in dem im Nutzungsvertrag eingeräumten Umfang.
6.2
Der Nutzer haftet für die Handlungen der von ihm angelegten Nutzer wie für eigene Handlungen.
6.3
Der Kunde hat die ihm den Nutzern zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben.
6.4
Der Anbieter bietet die Möglichkeit, die Software erstmalig 30 Tage kostenlos und unverbindlich zu testen. In diesen 30 Tagen ist jederzeit eine Kündigung möglich und es kommt keine Vertragsbindung zustande. Die Testversion ist auf einen Benutzer, eine IP-Adresse, ein Gerät, eine Adresse, eine Telefonnummer, eine E-Mail-Adresse und einen Ort, an dem Computer möglicherweise gemeinsam genutzt werden, begrenzt. Wird das Angebot der Testversion missbräuchlich mehrfach von demselben Benutzer gebucht, so ist der Anbieter berechtigt ihm diesen Schadensersatz nach Ablauf der ersten 30 Tage in Rechnung zu stellen. Weiterhin behält sich der Anbieter bei Missbrauch der Testphase sowie im Falle eines Täuschungsversuchs das Recht vor, die jeweilige Benutzerlizenz zu sperren.
6.5
Jeder Nutzer ist verpflichtet, den Anbieter umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Zugang zu der Vertragssoftware missbraucht wurde.
6.6
Der Nutzer ist verpflichtet, außer ihn trifft kein Verschulden, auf seine Kosten den Anbieter von der Haftung freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen gegenüber allen Forderungen, Klagen oder Prozessen Dritter gegen dem Anbieter oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie gegenüber allen zugehörigen Verpflichtungen, Schäden, Vergleichen, Strafen, Bußgeldern, Kosten oder Ausgaben (darunter Anwalts- und andere Verhandlungskosten in zumutbarer Höhe), die der Anbieter oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen entstehen aufgrund oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Nutzers gegen diese Nutzungsbedingungen oder gegen geltende Gesetze oder Auflagen in Zusammenhang mit der Nutzung der Internetseite. In einem solchen Fall informiert der Anbieter den Nutzer schriftlich über derartige Forderungen, Klagen oder Prozesse. Der Nutzer hat sich soweit wie möglich an der Verteidigung gegenüber sämtlichen Forderungen zu beteiligen.
7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
7.1
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Nutzer nur zu, wenn seine Gegenansprüche vom Anbieter anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
7.2
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Nutzer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
8. Gewährleistung
8.1
Der Anbieter leistet Gewähr für die Funktion der Vertragssoftware Prioleads.com im Rahmen der im Vertrag genannten Spezifikationen. Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit der Leistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche des Kunden wegen Mängeln. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
8.2
Der Anbieter haftet nicht für die korrekten Einstellungen an dem Webserver des Kunden oder die Verfügbarkeit der Website und der darauf laufenden Software des Kunden.
8.3
Dem Nutzer obliegt es, aufgetretene Störungen, die ihre Ursache in dem Verantwortungsbereich vom Anbieter haben können, unverzüglich anzuzeigen und den Anbieter bei der Feststellung der Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang zu unterstützen, sowie alle zumutbaren Maßnahmen zur Verhütung und Minderung von Schäden zu treffen.
9. Haftung
9.1
Außerhalb der Gewährleistung haftet der Anbieter unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet der Anbieter nicht. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellte oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von dem Anbieter.
9.2
Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
9.3
Ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10. Störungsmanagement
10.1
Der Anbieter wird Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen, den vereinbarten Störungskategorien (siehe unter 10.3) zuordnen und anhand dieser Zuordnung die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen.
10.2
Der Anbieter wird während seiner üblichen Geschäftszeiten ordnungsgemäße Störungsmeldungen des Kunden über das Supportticketsystem connect@prioleads.com entgegennehmen und jeweils mit einer Kennung versehen. Auf Anforderung des Kunden bestätigt ihm der Anbieter den Eingang einer Störungsmeldung unter Mitteilung der vergebenen Kennung. Um Störungen zu bereinigen, kann im Einzelfall ein Zugriff auf das System des Kunden erforderlich sein. Der Kunde wird dem Anbieter für die Bereinigung der Störung einen temporären, administrativen Zugang zu der Website, auf der die Software betrieben wird, bereitstellen. Der Kunde muss dem Anbieter einen Zeitraum von bis zu 72 Stunden zur Bereinigung der Störung gewähren.
10.3
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Anbieter entgegengenommene Störungsmeldungen nach erster Sichtung einer der folgenden Kategorien zuordnen:
a) Schwerwiegende Störung
Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software, unmöglich macht oder nur mit schwerwiegenden Einschränkungen erlaubt. Der Kunde kann dieses Problem nicht in zumutbarer Weise umgehen und deswegen unaufschiebbare Aufgaben nicht erledigen.
b) Sonstige Störung
Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software, durch den Kunden mehr als nur unwesentlich einschränkt, ohne dass eine schwerwiegende Störung vorliegt.
c) Sonstige Meldung
Störungsmeldungen, die nicht in die Kategorien a) und b) fallen, werden den sonstigen Meldungen zugeordnet. Sonstige Meldungen werden vom Anbieter nur nach den dafür getroffenen Vereinbarungen behandelt.
Bei Meldungen über schwerwiegende Störungen und sonstige Störungen wird der Anbieter unverzüglich anhand der vom Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren.
11. Supportsystem
11.1
Der Anbieter richtet eine Ansprechstelle für den Kunden ein. Diese Stelle bearbeitet die Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit den technischen Einsatzvoraussetzungen und Bedingungen der bereitgestellten Software sowie zu einzelnen funktionalen Aspekten.
11.2
Voraussetzung für die Annahme und Bearbeitung von Anfragen ist, dass der Kunde gegenüber dem Anbieter fachlich und technisch entsprechend qualifiziertes Personal benennt, das intern beim Kunden mit der Bearbeitung von Anfragen der Anwender der bereitgestellten Software beauftragt ist. Der Kunde ist verpflichtet, nur über dieses dem Anbieter benannte Personal Anfragen an das Supportsystem zu richten und dabei vom Anbieter gestellte Formulare zu verwenden.
11.3
Das Email Supportsystem wird ordnungsgemäße Anfragen im üblichen Geschäftsgang bearbeiten und soweit möglich beantworten. Soweit eine Beantwortung durch das Supportsystem nicht oder nicht zeitnah möglich ist, wird der Anbieter – soweit dies ausdrücklich vereinbart ist – die Anfrage zur Bearbeitung weiterleiten, insbesondere Anfragen zu nicht von ihm hergestellter Software.
11.4
Weitergehende Leistungen des Supportsystems, etwa andere Ansprechzeiten und Fristen sowie Rufbereitschaften oder Einsätze des Anbieters vor Ort beim Kunden sind vorab ausdrücklich zu vereinbaren.
12. Datenschutz
12.1
Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten des Kunden oder aus dessen Bereich zugreifen kann, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Anbieter wird Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Der Kunde wird mit dem Anbieter die Details für den Umgang des Anbieters mit den Daten des Kunden nach den datenschutzrechtlichen Anforderungen vereinbaren.
12.2
Der Kunde bleibt sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne der Verantwortliche. Verarbeitet der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten (einschließlich Erhebung und Nutzung), so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.
12.3
Für das Verhältnis zwischen Anbieter und Kunde gilt: Gegenüber der betroffenen Person trägt die Verantwortung für die Verarbeitung (einschließlich Erhebung und Nutzung) personenbezogener Daten der Kunde, außer soweit der Anbieter etwaige Ansprüche der betroffenen Person wegen einer ihm zuzurechnenden Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde wird etwaige Anfragen, Anträge und Ansprüche der betroffenen Person verantwortlich prüfen, bearbeiten und beantworten. Das gilt auch bei einer Inanspruchnahme des Anbieters durch die betroffene Person. Der Anbieter wird den Kunden im Rahmen seiner Pflichten unterstützen.
12.4
Das Lizenzierungs- und Updatesystem läuft auf angemieteten Cloud Servern des Dienstleisters Amazon Web Services Inc. mit deutschem Serverstandort.
12.5
Der Anbieter ist während der Nutzungsdauer des jeweils geschlossenen Nutzungsvetrags des Kunden berechtigt, Kundenbewertungen- oder Formulare im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine Übermittlung von sensiblen, personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt hierbei nicht.
12.6
Detaillierte Informationen zu den Datenschutzregeln des Anbieters findet der Nutzer unter https://prioleads.com/datenschutzerklaerung/
13. Partnerprogramm
13.1
Prioleads stellt ein Partnerprogramm bereit über welches die Software Prioleads
weiterempfohlen werden kann. Sofern nicht anders vereinbart beträgt die Provision für eine Weiterempfehlung 10% für jeden vermittelten Verkauf.
13.2
Es ist strengstens verboten, auf sogenannte “Brandkeywords” in sämtlichen Werbenetzwerken Werbung zu schalten. Brandkeywords sind zum Beispiel:
-Prioleads.com
Sollte ein Anfangsverdacht bestehen dass der Partner auf entsprechende Suchbegriffe Werbung schaltet werden sämtliche Provisionen ungültig.